Platzordnung

Allgemeine Regelungen

Vereinsgelände

Beim Befahren des Geländes gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h ( Schrittgeschwindigkeit ). Nach der Ankunft, muss sich jedes Mitglied in die Anwesenheitsliste, die unter dem Fahrerstand angebracht ist, eintragen. Das Vereinsgelände ist sauber und ordentlich zu verlassen und der angefallene Müll/ Zigarettenstummel ist mitzunehmen. Offene Feuer sind auf dem Gelände nicht gestattet. Das grillen mit Holzkohle in einem dafür vorgesehenen Grill ist erlaubt. Hunde / Haustiere sind nur bedingt gestattet, gefährliche Hunde im Sinne der Landesverordnung (Hundeverordnung des Landes Hessen) sind nicht erlaubt! Das Mitglied, welches als Letztes das Motorsportgelände verlässt, ist verpflichtet, zu kontrollieren, ob alle drei Tore abgeschlossen sind und sich keine Personen mehr auf dem Vereinsgelände befinden!


Verhalten

Auf dem Vereinsgelände ist der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabak, unter Wahrung des Jugendschutzgesetzes (JugSchG) ab 18 Jahren erlaubt. Im Zweifelsfall kann durch den Verein eine Alterskontrolle erfolgen. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist verboten und strafbar! Bei Zuwiderhandeln gegen die o. a. Regelungen, kann ein Ausschluss aus dem Verein erfolgen.


Streckennutzung

Strecke 1:8 / 1:10

Das Rauchen auf dem Fahrerstand ist untersagt! Das mutwillige Abkürzen innerhalb der Strecke ist untersagt. Die Strecke ist nach dem Training wie folgt zu reinigen:

  • In allen Kurven ist der losgefahrene Staub mit einem Besen auf einen Haufen, an der Kurvenaußenseite zu kehren. (Besen und Schaufel hängen im Aufgang zum Fahrerstand.)
  • Das Fahren auf den Grünflächen ist verboten. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Versicherungsschutz des Vereins

Frequenzen

Alle 2,4Ghz-Anlagen können problemlos auf dem Gelände eingeschaltet werden. Sollten noch 40Mhz- oder 27Mhz- Anlagen benutzt werden, sind nach dem Ankommen auf dem Gelände alle anwesenden Mitglieder / Gastfahrer zu befragen, welche Kanäle im Moment frei sind (vor dem Einschalten der Fernsteuerung) ! Sollten mehrere 40Mhz- oder 27Mhz- Anlagen genutzt werden, müssen sich die Betreiber dieser über freie Kanalplätze einigen. Es sind grundsätzlich nur postalisch zugelassene Kanäle einzusetzen!


Besondere Regelungen


Geländesperrung durch den Verein

Der Verein ist jederzeit berechtigt, das Vereinsgelände ohne Angabe von Gründen für die Nutzung zu sperren. Eine Sperrung des Vereinsgeländes wird kenntlich gemacht und unter http://www.msc-obermoerlen.de bekannt gegeben. Bei einer Sperrung ist es absolut nicht erlaubt, die Strecke zu nutzen. Die Aufhebung einer Geländesperrung wird ebenfalls durch den Verein bekannt gegeben, siehe oben.


Verhalten bei schlechten Witterungsverhältnissen

Besonders nach Regenfällen und bei aufgeweichtem Boden sollte die Strecke nicht benutzt werden. Sollte dies nicht eingehalten werden und der oder die Fahrer/in namentlich bekannt werden, kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Bei Wiederholung droht der Ausschluss aus dem Verein (siehe Vereinssatzung des MSC Ober-Mörlen e.V.).


Gastfahrer/-innen

Gastfahrer/innen haben nach vorheriger Anmeldung, nur per E-Mail an gastfahrertag@msc-obermoerlen.de , beim entsprechenden Gastfahrerbetreuer (siehe auf der Homepage des MSC Ober-Mörlen e.V.) die Möglichkeit, an den vorgesehenen Gastfahrertagen zu trainieren. Die zu entrichtende Gastfahrergebühr (Erwachsene 15,00 €/Tag, Jugendliche 5,00 €/Tag) ist beim Gastfahrerbetreuer zu bezahlen. Bei Verwendung einer 40Mhz- oder 27Mhz- Anlage, muss der Gastfahrer dem Gastfahrerbetreuer den verwendeten Kanal mitteilen. Den Anweisungen des Vorstandes/ Betreuers ist folge zu leisten. Auch für Gastfahrer/innen gilt die Platzordnung des MSC Ober-Mörlen e.V.! Bei nicht Einhalten dieser Platzordnung, behält sich der Vorstand/ Betreuer vor, die/den Gastfahrer/in vom Vereinsgelände zu verweisen!



Stand März 2014

Mit sportlichen Grüßen

Ihr Vorstand des

MSC Ober-Mörlen e.V.